Praxisseminar Recht für Bestatter
Dachsenhausen, 31. Januar 2026 Rheinland-Pfalz hat das Bestattungsrecht im Jahr 2025 grundlegend erneuert. Für Menschen bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl der Bestattungsform. Nun wurde die dafür notwendige Durchführungsverordnung veröffentlicht. Damit ist verbindlich festgelegt, welche Aufgaben, Fristen und Dokumentationspflichten künftig bei der praktischen Umsetzung einzuhalten sind.
„Das neue Bestattungsrecht eröffnet viele zusätzliche Möglichkeiten. Gleichzeitig erfordern einige Optionen deutlich mehr Eigeninitiative zu Lebzeiten“, sagt Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums in Dachsenhausen. „Wer sich etwa eine Flussbestattung, die Aufbewahrung der Asche zu Hause oder die Verstreuung der Asche wünscht, sollte frühzeitig mit einem Bestattungsunternehmen sprechen und die eigenen Entscheidungen rechtzeitig verbindlich dokumentieren lassen. Nur so lässt sich später sicherstellen, dass der besondere Wunsch des Verstorbenen im Trauerfall überhaupt umgesetzt werden kann.“
Neue Aufgaben für Bestattungsunternehmen
Mit den neuen Bestattungsmöglichkeiten wächst auch die Rolle der Bestattungsunternehmen in der Vorsorge deutlich. Künftig übernehmen sie eine besondere Beratungs- und Dokumentationsfunktion, weil sie den Willen des Menschen, der eine der neuen Bestattungsformen wählen möchte, gemeinsam mit ihm aufnehmen und rechtssicher festhalten müssen.
Um Bestatterinnen und Bestatter bei der Einordnung und praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, veranstaltet das Rhein-Taunus-Krematorium eine Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Bestattungsunternehmen, die regelmäßig Einäscherungen in Dachsenhausen durchführen. Als Referent konnte Prof. Dr. Dr. Spranger von der Universität Bonn gewonnen werden, ein auf das Bestattungsrecht spezialisierter Rechtsexperte. Ziel der Veranstaltung ist es, die neuen Anforderungen praxisnah zu erläutern, damit Bestattungsunternehmen Vorsorgende rechtssicher begleiten und Angehörige im Trauerfall verlässlich handlungsfähig bleiben.
Rechtssicherheit notwendig
„Es ist gut, dass das neue Recht zusätzliche Bestattungsformen ermöglicht.“, sagt Prof. Dr. Dr. Spranger. „Die Durchführungsverordnung bringt die entscheidende Klarheit für die Praxis, und sie setzt zugleich einen wichtigen Impuls: Wer diese neuen Optionen für sich nutzen möchte, sollte sich in der Praxis frühzeitig mit einem Bestattungsunternehmen zusammensetzen, damit der eigene Wille sauber dokumentiert und rechtssicher ist. Das ist grundsätzlich eine gute Entwicklung, weil sie Vorsorgegespräche enttabuisiert und eine Tür öffnet, damit Menschen ihre Entscheidungen nicht aufschieben, sondern rechtzeitig regeln, was ihnen wichtig ist und was später tatsächlich umgesetzt werden soll.“
Für Bestattungsunternehmen wächst damit die Verantwortung, neue Möglichkeiten rechtlich sauber einzuordnen und die notwendigen Voraussetzungen frühzeitig mit den Vorsorgenden zu klären. Gleichzeitig steigen die Dokumentationspflichten und die rechtliche Detailtiefe im Alltag. Mit der Fortbildung setzt das Rhein-Taunus-Krematorium bewusst auf Orientierung, Rechtssicherheit und Qualität in der Umsetzung.
Menschen, die sich für neue Beisetzungsformen wie Flussbestattung, Urnenaufbewahrung zu Hause oder Ascheverstreuung interessieren, rät Judith Könsgen, frühzeitig das Gespräch zu suchen: „Wir alle kennen das unverbindliche Beratungsgespräch, das wir führen, bevor wir uns etwa beim Autokauf festlegen. Genau diese Selbstverständlichkeit wünschen wir uns auch bei der Bestattungsvorsorge für die letzte Reise.“