Wie funktioniert ein Krematorium? (I)

Ein modernes Krematorium ist mehr als nur eine Einäscherungsanlage. In Dachsenhausen haben wir mit dem Zentrum für Trauer und Abschiednahme dafür einen ganz besonderen Ort geschaffen. Dort steht der Mensch im Mittelpunkt. Das Rhein-Taunus-Krematorium wiederum ist der räumliche Kern dieses Zentrums. In mehreren Beiträgen stellen wir vor, wie ein zeitgemäßes Krematorium heute funktioniert.

Der Verstorbene wird in das Krematorium gebracht

In Deutschland kümmern sich Bestatter um verstorbene Menschen. Sie holen den Toten ab, richten ihn her und sargen ihn ein. Sie kümmern sich auch um Behördengänge, Abschiedsfeiern und vieles mehr. Zudem bringen sie den Verstorbenen für die Feuerbestattung in das Krematorium.

Gibt es eine Sargpflicht in Deutschland? Das ist eine Frage, die wir oft hören. Die Nutzung eines Sargs ist Pflicht. Ansonsten würde die Einäscherung schon rein technisch nicht funktionieren. Allerdings gebietet auch der Respekt vor der verstorbenen Person ein solches Vorgehen. Denn ein Sarg ist immer auch ein Schutz für die Intimsphäre des Verstorbenen. Die Einsargung macht zudem aus hygienischen Gründen Sinn und ermöglicht letztendlich den pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen.

Ankunftshalle im Krematorium

Beim Rhein-Taunus-Krematorium gibt es für die Ankunft der Verstorbenen eine Einfahrtshalle. Während der üblichen Bürozeiten öffnen die Kolleginnen und Kollegen vom Krematorium das Tor der Halle. Bestatter mit einer elektronischen Karte haben sogar 24 Stunden, 7 Tage die Woche Zugang zu dieser Halle.

Nachdem der Leichenwagen eingefahren ist wird der Sarg hier aus dem Auto getragen und auf den Sargwagen gestellt. Dieser Wagen besteht aus einem Metallgestell und Rollen. Er ist so konstruiert, dass der Sarg immer schräg aufliegt. Dadurch ist der Kopf des Verstorbenen erhöht und es können keine Körperflüssigkeiten austreten. Letztendlich ermöglicht der Sargwagen, den Sarg im Krematorium leichter zu bewegen.

Im nächsten Schritt wird der Sarg auf eine Bodenwaage geschoben und gewogen. Das Gewicht von Sarg und Verstorbenen entscheidet, in welcher Einäscherungsanlage später die Feuerbestattung stattfindet. Um die Sicherheit der Kremierung jederzeit zu gewährleisten, wird eine verstorbene stark übergewichtige Person in einer Anlage eingeäschert, die auf dieses Gewicht ausgelegt ist. Zwei der acht Einäscherungsanlagen des Rhein-Taunus-Krematoriums erlauben eine Feuerbestattung mit einem Gesamtgewicht (Verstorbener und Sarg) von bis zu 500 kg.

Digital und analog im Krematorium

Noch bevor der Bestatter den Verstorbenen zum Rhein-Taunus-Krematorium bringt, kann er alle relevanten Daten zum Sterbefall erfassen und elektronisch an das Krematorium übermitteln. Bis hin zur Rückführung der Urne kann das Bestattungshaus dann alle Schritte online mitverfolgen. Somit weiß das Bestattungsunternehmen beispielsweise, ob die amtsärztliche Leichenschau schon erfolgt ist oder ob die Einäscherung bereits stattgefunden hat.

Kühlraum im Krematorium

Sarg im Kühlraum des Rhein-Taunus-Krematoriums

Die Digitalisierung der Abläufe fasst alle Informationen übersichtlich zusammen. Sie erleichtert zudem die Kommunikation zwischen Bestattungshaus und Angehörigen bzw. zwischen Bestattungshaus und Krematorium. Doch Digitalisierung und analoge Abläufe gehen im Rhein-Taunus-Krematorium Hand in Hand. So erhält jeder Sarg eine vom Bestattungsunternehmen ausgefüllte Sargkarte, die Auskunft zur Identität des Verstorbenen gibt. Noch an der Waage wird überprüft, ob die Sargkarte fest am Sarg angebracht ist. Anschließend übergibt der Bestatter den Verstorbenen in die Obhut des Krematoriums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krematoriums bringen den Verstorbenen dann in einen der Kühlräume. Dort herrschen Temperaturen von 5 bis 7 Grad. Hier bleibt der Verstorbene bis zur amtsärztlichen Leichenschau.

Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare

Nach Übergabe des Verstorbenen begibt sich der Vertreter des Bestattungsunternehmens zum Annahmebüro des Krematoriums. Nun sind die Formalitäten, offenen Fragen und Wünsche zu klären. So erfordert beispielsweise jede Einäscherung eine Sterbeurkunde. Meist wird auch der Totenschein vorgelegt. Er gibt Auskunft über die Todesursache. Jetzt werden auch die Wünsche der Angehörigen besprochen. Soll die Einäscherung zu einem bestimmten vorher fest vereinbarten Zeitpunkt stattfinden? Vielleicht möchten Hinterbliebene zur Abschiednahme am Sarg das Krematorium besuchen? Gibt es einen Termin für die Bestattung? Oder wohin soll die Urne später überführt werden?

Bestattungsrecht ist in Deutschland Länderrecht. Und selbstverständlich hat jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen. Auch damit setzen sich Bestattungsunternehmen und das Annahmebüro im Krematorium auseinander. Beispielsweise erkennt Baden-Württemberg die amtsärztliche Leichenschau aus Rheinland-Pfalz nicht an oder ein anderes Bundesland holt irgendeine Spezialvorschrift hervor. So kommt es vor, dass manchmal ein Sterbefall, der aus dem Ausland überführt wird, viel einfacher zu handhaben ist, als ein Sterbefall eines benachbarten Bundeslandes. Der Spruch „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare“ ist also durchaus zutreffend.

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, wird vom Krematorium ein Laufzettel am Sarg angebracht. Sarg und Laufzettel bleiben bis zur Einäscherung zusammen und sind Teil der Qualitätssicherung. Damit kann unter anderem nachvollzogen werden, wer welche Tätigkeiten ausgeführt hat. Beispielsweise wann und von wem wurde die Datenerfassung vorgenommen oder welche Person den Laufzettel angebracht? Es ist aber auch vermerkt, wer die Leichenschau vorbereitet, wer Papiere ausgelegt hat und wer letztendlich die Einäscherung vornimmt. Auch wichtige andere Hinweise finden sich auf diesem Dokument.

Wie die Feuerbestattung im Detail funktioniert und was man aus technischer und ökologischer Sicht beachten muss, haben wir für Sie in einer PDF-Datei zusammengestellt.